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Ehrungsordnung

Ehrungsordnung der Schachfreunde Geislingen 1990 e.V.

1. Die Schachfreunde Geislingen 1990 e.V. möchten durch Ehrungen für vorbildliche und tatkräftige Vereinsarbeit, langjährige Vereinsmitgliedschaft, sowie für sportliche Leistungen Dank und Anerkennung aussprechen. Hierfür kann die Ehrenmitgliedschaft und / oder die SF 90 G - Ehrennadel verliehen werden.

2. Ehrenmitgliedschaft

a) Die Ehrenmitgliedschaft kann an Personen verliehen werden, die sich um den Verein oder die Förderung des Sports in besonders hervorragender Weise verdient gemacht haben.
b) Die Ehrenmitgliedschaft wird an langjährige Mitglieder, die mindestens 25 Jahre Mitglied sind und das Mindestalter 70 erreicht haben verliehen.
c) Ehrenmitglieder werden beitragsfrei gestellt, sofern kein Beitrag abgeführt werden muss, ansonsten wird ein Ehrenmitgliedsbeitrag für Aktive von 50% des bisherigen Beitrags erhoben.
d) Vorsitzende, bzw. Vorstandsmitglieder, die sich in langjähriger Tätigkeit besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können vom erweiterten Vorstand (Ausschuss) zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Der Ehrenvorsitzende wird mit Sitz und Stimme im Vorstand ausgestattet.
Die Ernennung muss von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.

3. SF 90 G - Ehrennadel (mit Urkunde)

Die Ehrennadel (mit Urkunde) kann in den Stufen (Wertigkeiten) Bronze, Silber, und Gold aus folgenden Gründen verliehen werden.
Mit ihr werden Frauen und Männer geehrt, die sich durch langjährige verdienstvolle Mitarbeit ausgezeichnet haben. Unter verdienstvoller Mitarbeit ist nicht nur die sportliche Tätigkeit zu verstehen.
a) für jahrzehntelange Mitgliedschaft im Verein (Treueanerkennung M-Turm)
  • Urkunde für 10 Jahre Mitglied
  • Urkunde und Stufe Bronze für 25-jährige Mitgliedschaft
  • Urkunde und Stufe Silber für 40-jährige Mitgliedschaft
  • Urkunde und Stufe Gold für 50-jährige Mitgliedschaft
b) für erbrachte sportliche Leistungen (Leistungsanerkennung S- Dame)
  • Urkunde für 100 Spiele (Verbandsspiele)
  • Stufe Bronze für 250 Spiele (Verbandsspiele)
  • Stufe Silber für 400 Spiele (Verbandsspiele)
  • Stufe Gold für 500 Spiele (Verbandsspiele)
c) für verantwortlichen ehrenamtlichen Einsatz auf dem Gebiet des Sports (Verdienstanerkennung F - Springer)
  • Stufe Bronze für 10-jährige Tätigkeit als Übungsleiter, Trainer oder Funktionär
  • Stufe Silber für 20-jährige Tätigkeit als Übungsleiter, Trainer oder Funktionär
  • Stufe Gold für 30-jährige Tätigkeit als Übungsleiter, Trainer oder Funktionär
zusätzlich zur Ehrennadel gibt es ein 2 er Weinpräsent oder dessen Wert (Blumen usw.)

4. Verfahren

Vorschläge für Ehrungen können
a) von einem Mitglied des Vorstands oder
b) von einem Mitglied des Ausschusses
beim Gesamtvorstand mit entsprechender Begründung eingebracht werden. Der Gesamtvorstand entscheidet hierüber bei Beschlussfähigkeit mit einfacher Stimmenmehrheit oder gültigen Stimmen.
Das Erfüllen eines der Kriterien unter Ziff. 3 begründet keinen Anspruch auf die Verleihung einer Ehrung.

5. Erfassung

Ausgesprochene Ehrungen sind in einer Ehrungsliste zu erfassen. Die Ehrungsliste wird vom Schriftführer verwaltet.

6. Aberkennung

Der Gesamtvorstand kann bei Beschlussfähigkeit auf Vorschlag ausgesprochene Ehrungen bei Vorliegen wichtiger Gründe mit einer zweidrittel Stimmenmehrheit der gültigen Stimmen aberkennen. Die Berechtigung zum Einreichen eines Vorschlags auf Aberkennung richtet sich nach Ziff. 4.

7. Ehrenbesuche

Geburtstage
· Alle Mitglieder des Vereins erhalten ab dem 70. Geburtstag, und danach alle weiteren fünf Jahre einen Geschenkkorb oder ähnliches im Wert ca. 35€.
Ab dem 85. Geburtstag erfolgt der Besuch jährlich. Als Geschenk erhält der Jubilar einen Geschenkkarton mit zwei Flaschen Wein oder einen Blumengruß.
Die aktiven Mitglieder bzw. die Mannschaftsspieler/Innen erhalten zum 50. 60. und 65. Geburtstag eine gute Flasche Wein oder ähnliches.
Im Einzelfall kann von dieser Regelung auch abgewichen werden.
Hochzeit
Alle Mitglieder des Vereins erhalten zur Hochzeit ein kleines Präsent. Die aktiven Mitglieder bzw. die Mannschaftsspieler/Innen erhalten ein größeres Präsent. Art und Finanzieller Rahmen entscheidet der Vorstand. Weitere Besuche können bei besonderen Anlässen (z.B. Goldene Hochzeit usw.) durchgeführt werden.
Beerdigung: Blumenschale oder Gutschein im Wert ca. 50€ wird überreicht.
Die Besuche werden vom Ersten Vorsitzenden, sowie einem Mitglied des Ausschusses vorgenommen.

8. Sonstige Ehrungsanlässe und Zugaben

a) Ergänzend zur Ehrungsnadel / Aktiven-Jubiläum:
(auch Funktionäre)
10 Jahre aktiv Wert 1 Fl. Wein
20 Jahre aktiv Wert 2 Fl. Wein
25 Jahre aktiv Wert 3 Fl. Wein
30 Jahre aktiv Wert 4 Fl. Wein
40 Jahre aktiv Wert 6 Fl. Wein
50 Jahre aktiv Geschenkkorb 50€
60 Jahre aktiv Geschenkkorb 100€
b) Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern
Bei einer Tätigkeit als Vorstandsmitglied wird beim Ausscheiden ein Geschenk im Wert von bis zu 6 Flaschen Wein überreicht.
Bei längerer Tätigkeit (ab 15 Jahre) wird ein Vesperkorb im Wert von 50€ überreicht.
Bei einer Tätigkeit als Ausschussmitglied über mehrere Jahre wird beim Ausscheiden ein Geschenk im Wert von 2 Flaschen Wein überreicht.
Bei längerer Tätigkeit (ab 15 Jahre) wird ein Vesperkorb im Wert von 30€ überreicht.
Bei einer Tätigkeit im Jugendbereich über mehrere Jahre wird beim Ausscheiden ein Geschenk im Wert bis 15€ überreicht
Bei längerer Tätigkeit (ab 10 Jahre) wird ein Vesperkorb im Wert von 50€ überreicht.

9. Sonstiges

Bei Ehrungen, die in ihrer Wertigkeit über die Bestimmungen dieser Ehrungsordnung hinausgehen, ist nach den Ehrungsordnungen des WLSB und seiner Fachverbände (z.B. SVW – Schachverband Württemberg) zu verfahren. Bei einer Ehrung durch den WLSB usw. erhält der zu Ehrende von den SF 90 Geislingen ein Geschenk im Wert von 6 Flaschen Wein.
Es ist dem Gesamtvorstand vorbehalten, in besonderen Einzelfällen über diese Ehrungsordnung hinausgehende Ehrungen zu beschließen.

Geislingen, den 11. September 2020 geändert

eingeführt am 13.5.2006


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Letzte Änderung am: 30.06.2024 18:20 Uhr
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